Sehr geehrte Besucher.innen des „Kaufpark Eiche“,
damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände und insbesondere für die Ladenstraße.
1. Das Trinken von Alkohol außerhalb von gastronomischen Einrichtungen sowie das Rauchen im gesamten Center sind verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
2. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
3. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center Managements nicht erlaubt.
4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Center Managements.
5. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren und geschoben werden. Inliner- und Skateboardfahren sowie das Fahren von Rollerblades, Kickboards und Rollern sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Das Fahren, Schieben oder Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter/-Roller, Segways, Hoverboards etc.), Fahr- und Krafträdern, Skateboards und ähnlichen fahrbaren Vorrichtungen, sowie die Bedienung und das Fliegen von Drohnen oder anderen Flugkörpern in der Ladenstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
6. Das Mitführen von Hunden im Center ist verboten Hunde. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
7. Für die Besucher des Centers sind Bänke als Ruhezonen eingerichtet. Bitte achten Sie darauf, dass die Pflanzen und Grünflächen im gesamten Centergelände pfleglich behandelt werden, damit sich alle Besucher daran erfreuen können.
8. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Centerverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
9. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung durch das Center Management oder seiner Beauftragten, das Center zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
10. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
11. Die Feuerlöschordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung
Ihr Center Management